Wer in Bern auf Taxidienste angewiesen ist, hat die Möglichkeit bei der Stiftung Behindertentransport Kanton Bern einen Antrag auf Fahrvergünstigung zu stellen. Wie das geht, wo den Antrag findet und was ihr dabei beachten müsst, findet ihr hier.

Was macht die Stiftung BTB?

Die Stiftung BTB ist eine vom Kanton Bern unterstützte Stiftung, welche es Menschen mit Behinderungen, die den öffentlichen Verkehr nicht oder nur erschwert nutzen können, vergünstigt Taxidienste in Anspruch zu nehmen. Dabei subventioniert die Stiftung zirka 2/3 des normalen Taxameter Preises und rund 1/3 bezahlt der Fahrgast als sogenannten Selbstbehalt. Dies dient dazu, dass Menschen mit Behinderung trotz erschwerter Beförderung die Möglichkeit haben am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dies wird auch meist als Freizeitfahrt bezeichnet.

Wie du die Berechtigung erlangst

Unter dem Link www.stiftung-btb.ch findest du im Menupunkt «Berechtigung erlangen» den Punkt wie vorgehen. Dort ist immer das aktuelle Formular für den Antrag auf Fahrberechtigung zu finden. Dieser Antrag besteht aus 4 Seiten. Die ersten 3 Seiten sind von der Person, welche eine Fahrberechtigung erlangen möchte auszufüllen. Die 4. Seite muss dem Hausarzt vorgelegt und von ihm ausgefüllt und unterzeichnet werden.

Des weiteren wird ein Foto benötigt, welches auch direkt per E-Mail an info@stiftung-btb.ch gesendet werden kann. Der ausgefüllte Antrag wird mit Foto dann an die Geschäftsstelle in Bern gesendet. Diese prüft den Antrag innerhalb von 2 – 4 Wochen und meldet sich, falls weitere Fragen auftauchen oder auch wenn das Foto qualitativ ungenügend ist. Dabei legt die Stiftung nicht wert auf ein Passfoto, es ist völlig ausreichend, wenn ein Verwandter oder Bekannter bei gutem Licht ein Handyfoto machen kann.

Meine Fahrberechtigung ist da, wie kann ich diese nutzen?

Mit dem Ausweis erhältst du zusätzlich noch weitere Unterlagen auf die hier kurz eingehen möchte:

Taxiliste

Die Taxiliste zeigt die verschiedenen Fahrdienstleister, welche der Stiftung BTB angeschlossen sind. Sie sind über die komplette Region verteilt und stehen meistens 24/7 zur Verfügung.

Tarifliste

Auf der Tarifliste ist der Selbstbehalt gemäss Taxameter Preis ersichtlich. Beispielsweise unternimmst du eine Fahrt in die Stadt, um einzukaufen welche gemäss Taxameter Preise 32 CHF kostet. Auf der Liste ist nun ersichtlich, dass für einen Taxameter Wert von 30.05 CHF bis 35.00 CHF der Selbstbehalt 9.00 CHF beträgt. Die wird je nach Taxianbieter direkt bei der Fahrt kassiert oder monatlich in Rechnung gestellt.

Kundenreglement

Im Kundenreglement sind weitere wichtige Informationen zur Nutzung des Dienstes. Ich empfehle dir dieses in Ruhe einmal durchzulesen und dich bei Unklarheiten an die Stiftung BTB zu wenden. Diese erläutern das Kundenreglement gerne und helfen bei Unklarheiten weiter.

Wichtige Ausnahme – Medizinische Fahrten

Wie eingangs erwähnt subventioniert die Stiftung BTB sogenannte Freizeitfahrten. Dies können Besuche bei Verwandten, eine Einkaufstour in der Stadt, die Fahrt zum Friseur oder das monatliche Bingo Treffen sein. Davon ausgenommen sind sogenannte medizinische Fahrten. Dies sind beispielsweise Fahrten ins Krankenhaus zu einer Kontrolle, in die Physio- oder Ergotherapie oder auch zur Dialyse.

Diese Fahrten werden nicht subventioniert, da in erster Linie die Krankenkasse sowie, falls vorhanden, die Ergänzungsleistungen diese übernehmen müssen. Die meisten Krankenkassen ohne Zusatzversicherung übernehmen dabei 50% der Fahrtkosten sowie einen maximalen Betrag von 500 CHF. Ist dies ausgeschöpft, teilt die Krankenkasse dies schriftlich mit. Ab diesem Zeitpunkt kann bei der Stiftung BTB ein formloser Antrag auf die Übernahme medizinischer Fahrten gestellt werden, bei der die Mitteilung der Krankenkasse beizulegen ist.

Fahrtkontigent

Je nach Einstufung erhältst du ein entsprechendes Fahrtenkontingent sowie ein Umsatzguthaben. Das Fahrtenkontingent variiert zwischen 12 und 18 Fahrten pro Monat und das Umsatzkontigent zwischen 4000 CHF oder 10000 CHF pro Jahr. Alle 2 Monate, oder monatlich per E-Mail, erhältst du einen Auszug der getätigten Fahrten sowie deinem Restguthaben. Achte hier stets darauf das diese nicht ins Minus fallen. Solltest du einmal mehr Fahrten beziehen, ist dies nicht so schlimm, diese werden im kommenden Monat wieder ausgeglichen. Sollte allerdings das Umsatzguthaben ins Minus fallen, ist deine Karte umgehend gesperrt und du musst den vollen Taxameter Preis selbst bezahlen. In so einem Fall kann telefonisch ein Antrag für ein Härtefall angefragt werden. Dieser wird per Post zugestellt und muss entsprechend begründet werden.

Fazit

Menschen mit einer Behinderung fällt es teilweise oft schwer oder gar unmöglich den öffentlichen Verkehr zu nutzen und genau dafür gibt es die Stiftung BTB. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist ein wichtiger Bestandteil und darf keinesfalls vernachlässigt werden. Die Stiftung BTB hat dies erkannt und der Kanton Bern sieht hier ebenfalls grosses Potential. Somit wird hier ein wichtiger Schritt für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gemacht.

Sollten in der Zwischenzeit noch Fragen oder Unklarheiten bestehen steht die Stiftung BTB telefonisch von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr gerne zur Verfügung.

Wer Hilfe beim ausfüllen eines Antrages benötigt, kann sich gerne an Stiftungen wie Pro Infirmis oder Pro Senectute wenden. Diese sind geschult und kennen die Anträge.

Somit wünsche ich gute Fahrt.