Hier findest Du einen Auszug wichtiger Links.

Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG
Das Gesetz hat zum Zweck, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. (Art.1)

VböV
Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs.

VAböV
Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs.

BehiV
Verordnung über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen.

SBB – Barrierefrei unterwegs
Auf dieser Seite haben wir Informationen zur barrierefreien Ausstattung sowie zu Treffpunkten für Hilfeleistungen für Sie zusammengestellt. Für Züge in der Schweiz und im Ausland.

Barrierefrei im öffentlichen Verkehr
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) hält fest, dass der öffentliche Verkehr (öV) bis Ende 2023 den Bedürfnissen der behinderten und altersbedingt eingeschränkten Reisenden entsprechen muss.

Hinweise des BAV zur autonomen Benutzung des barrierefrei ausgestalteten öffentlichen Verkehrs
PDF-Dokument (ca. 170 KB)

Ergänzungsleistungen (EL)
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) helfen, wenn die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Wer sich in dieser Situation befindet, hat einen rechtlichen Anspruch auf EL. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates.