Barrierefrei ist ein sehr grosser Begriff. Paradoxerweise taucht dieser Begriff weder in den Gesetzten wie BehiG und dem IVG auf. Auch in den Verordnungen wie BehiV, VaböV und VböV sucht man vergebens. Barrierfrei wird mit hindernisfrei übersetzt und durch die Fachstelle „Hindernisfreie Architektur“ mittels Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» bestimmt.

Barriere- oder Hindernisfrei ist in diesem Sinne nicht klar definiert. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) versteht unter «barrierefrei» die autonome Beanspruchung des öffentlichen Verkehrs und dies somit ohne Begleitperson. Im selben Abschnitt verweist das BAG jedoch auf folgende Fakten: «Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel schliesst zwar nicht aus, dass hierfür Personal der Verkehrsunternehmen beansprucht werden muss, beispielsweise für die Benützung eines Mobillifts (…)»

Der Förderverein Barrierefreie Schweiz hat die OK:GO Initiative lanciert. Ziel ist es, dass jeder Tourismusanbieter in der Schweiz Informationen über die Zugänglichkeit seines Angebots der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.